Was versteht man unter einer Behandlungspflege
Die medizinische Behandlungspflege kann vom Arzt verordnet werden. Sie wird durch Pflegekräfte aus dem Gesundheits- und Altenpflegebereich im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen ausgeführt. Tätigkeiten in der Behandlungspflege sind z.B. die Wundversorgung, Medikamentengabe, Stoma- und Sondenversorgung, der Verbandwechsel, oder das Blutdruck- und Blutzuckermessen. Wir sind als ambulanter Pflegedienst in Ulm und Umgebung tätig und kümmern uns um die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen jeden Alters. Jeder unserer Mitarbeiter ist individuell eingearbeitet und wird durch konstante Fort- und Weiterbildungen geschult. So stellen wir sicher, dass die häusliche Versorgung stets korrekt und nach neusten Erkenntnissen erfolgt. Diese Versorgung wird zudem auf die individuellen Bedürfnisse angepasst, damit alle gewünschten und wichtigen Aspekte abgedeckt sind.
Behandlungspflege in Neu-Ulm und Umgebung
Bei Herzstück setzen wir auf konkretes Fachwissen, erprobte Strukturen, klare Abläufe und besonders auf eine persönliche und ganz individuelle Betreuung. Damit wir die passende Versorgung für Pflegebedürftige bieten können, führen wir ein ausführliches Beratungsgespräch. In diesem analysieren wir die aktuelle Situation, das Ziel und welcher Weg dorthin führt. Da alle Menschen unterschiedlich sind, ist eine individuelle Betreuung essenziell. Daher kann es auch sein, dass die Versorgung an sich verändernde Situationen angepasst werden muss. Als Pflegedienst ist es uns ein wichtiges Anliegen zu helfen und diese Hilfe so zu gestalten, dass sowohl Pflegebedürftige als auch Angehörige entlastet werden.
Behandlungspflege in Neu-Ulm und Umgebung
Bei Herzstück setzen wir auf konkretes Fachwissen, erprobte Strukturen, klare Abläufe und besonders auf eine persönliche und ganz individuelle Betreuung. Damit wir die passende Versorgung für Pflegebedürftige bieten können, führen wir ein ausführliches Beratungsgespräch. In diesem analysieren wir die aktuelle Situation, das Ziel und welcher Weg dorthin führt. Da alle Menschen unterschiedlich sind, ist eine individuelle Betreuung essenziell. Daher kann es auch sein, dass die Versorgung an sich verändernde Situationen angepasst werden muss. Als Pflegedienst ist es uns ein wichtiges Anliegen zu helfen und diese Hilfe so zu gestalten, dass sowohl Pflegebedürftige als auch Angehörige entlastet werden.
Wer zahlt die Behandlungspflege?
Der Großteil der Kosten für die Behandlungspflege wird von der Krankenkasse übernommen. Es gibt jedoch auch einen festgeschriebenen Eigenanteil, der selbst übernommen werden muss. Dieser ist im Sozialgesetzbuch geregelt. Ab dem 18. Lebensjahr zahlen Versicherte diese Leistungen für einen Zeitraum von maximal 28 Kalendertagen im Jahr (SGB V § 37 Abs. 5). Hier ist festgelegt, dass 10 Prozent der Kosten pro Tag sowie maximal 10 Euro pro Tag (SGB V § 61) übernommen werden müssen. Zudem gibt es auch eine Höchstgrenze für die zu zahlenden Leistungen, damit Menschen mit einem hohen Bedarf an medizinischen Leistungen nicht zu stark belastet werden. Der oder die Versicherte muss demnach bis zu einer Belastungsgrenze von 1 Prozent des Bruttoeinkommens pro Jahr aufkommen. Ist diese Grenze erreicht, kann ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse gestellt werden. Im SGB V § 62 wird die Belastungsgrenze genau erläutert.
Gerne beraten wir Sie zu allen Aspekten der Behandlungspflege durch unseren ambulanten Pflegedienst.