Pflegegrad beantragen – so gehen Sie vor

Ohne Pflegegrad keine Leistungen der Pflegekasse. Der Antrag ist einfacher, als viele denken – und wir helfen Ihnen dabei.

In drei Schritten zum Pflegegrad

  1. Antrag stellen

    Stellen Sie den Antrag bei Ihrer Pflegekasse; sie sitzt bei Ihrer Krankenkasse.

  2. Begutachtung

    Der Medizinische Dienst besucht Sie und stellt fest, wie selbstständig Sie im Alltag sind. Maßstab ist der Grad der Selbstständigkeit, nicht der Zeitaufwand.

  3. Bescheid

    Die Pflegekasse teilt Ihnen den Pflegegrad (1 bis 5) mit. Danach können Sie Leistungen nutzen.

So helfen wir Ihnen

Wir unterstützen beim Antrag, bereiten Sie und Ihre Angehörigen auf die Begutachtung vor und beraten, welche Leistungen danach sinnvoll sind. Das gehört zu unseren Leistungen „Hilfe bei Anträgen“ und „persönliche Beratung“.

Welche Beträge mit dem Pflegegrad verbunden sind, lesen Sie auf der Seite Kosten der ambulanten Pflege.

Häufige Fragen zum Pflegegrad

0731 141 11970
Braucht man für Pflegegeld einen Beratungseinsatz?

Ja, wer Pflegegeld bezieht, braucht regelmäßig einen Beratungseinsatz.

Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

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Hilfe beim Antrag anfragen

Wir begleiten Sie vom Antrag bis zum Bescheid.

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