Pflegegrad beantragen – so gehen Sie vor
Ohne Pflegegrad keine Leistungen der Pflegekasse. Der Antrag ist einfacher, als viele denken – und wir helfen Ihnen dabei.
In drei Schritten zum Pflegegrad
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Antrag stellen
Stellen Sie den Antrag bei Ihrer Pflegekasse; sie sitzt bei Ihrer Krankenkasse.
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Begutachtung
Der Medizinische Dienst besucht Sie und stellt fest, wie selbstständig Sie im Alltag sind. Maßstab ist der Grad der Selbstständigkeit, nicht der Zeitaufwand.
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Bescheid
Die Pflegekasse teilt Ihnen den Pflegegrad (1 bis 5) mit. Danach können Sie Leistungen nutzen.
So helfen wir Ihnen
Wir unterstützen beim Antrag, bereiten Sie und Ihre Angehörigen auf die Begutachtung vor und beraten, welche Leistungen danach sinnvoll sind. Das gehört zu unseren Leistungen „Hilfe bei Anträgen“ und „persönliche Beratung“.
Welche Beträge mit dem Pflegegrad verbunden sind, lesen Sie auf der Seite Kosten der ambulanten Pflege.
Häufige Fragen zum Pflegegrad
0731 141 11970Braucht man für Pflegegeld einen Beratungseinsatz?
Ja, wer Pflegegeld bezieht, braucht regelmäßig einen Beratungseinsatz.
Keine passende Frage gefunden. Rufen Sie uns an – wir beantworten sie gern persönlich.
- Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI – Pflicht bei Pflegegeld
- Kontakt – wir beraten Sie gern persönlich
Hilfe beim Antrag anfragen
Wir begleiten Sie vom Antrag bis zum Bescheid.