Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Ulm

Sie beziehen Pflegegeld? Dann ist ein regelmäßiger Beratungsbesuch Pflicht. Wir kommen zu Ihnen nach Hause.

Wer braucht einen Beratungseinsatz – und wie oft?

Wer Pflegegeld bezieht und von Angehörigen gepflegt wird, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz abrufen (§ 37 Abs. 3 SGB XI): bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich.

Der Besuch sichert die Qualität der Pflege zu Hause und entlastet Angehörige – mit Tipps, die wirklich weiterhelfen.

So läuft der Besuch ab

  1. Termin vereinbaren

    Per Telefon, WhatsApp oder Rückruf-Anfrage.

  2. Besuch zu Hause

    Eine Pflegefachkraft besucht Sie zu Hause und bespricht Ihre Pflegesituation.

  3. Hinweise und Hilfe

    Sie erhalten Hinweise und Hilfe – etwa zu Hilfsmitteln, Entlastungsleistungen oder einem höheren Pflegegrad.

Häufige Fragen zum Beratungseinsatz

0731 141 11970
Was kostet der Beratungseinsatz?

Die Kosten trägt die Pflegekasse.

Muss ich schon Kundin oder Kunde bei Herzstück sein?

Nein, Sie müssen nicht schon Kundin oder Kunde bei uns sein.

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