Verhinderungspflege in Ulm und Neu-Ulm

Sie brauchen eine Pause, sind krank oder im Urlaub? Wir springen ein – auch stundenweise.

Was ist Verhinderungspflege?

Wenn die Person, die Ihren Angehörigen sonst pflegt, verhindert ist, zahlt die Pflegekasse eine Ersatzpflege – die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI). Ab Pflegegrad 2 stehen dafür bis zu 3.539 € im Jahr zur Verfügung, als gemeinsamer Jahresbetrag mit der Kurzzeitpflege (Stand 2026).

Wir übernehmen die Verhinderungspflege bei Ihnen zu Hause – auch nur für einige Stunden.

So einfach geht's

  1. Anrufen und Zeitraum nennen

    Sagen Sie uns, wann Sie eine Pause brauchen – auch für einige Stunden.

  2. Wir helfen beim Antrag

    Wir unterstützen Sie beim Antrag bei der Pflegekasse.

  3. Wir pflegen zu Hause

    Wir übernehmen die Pflege bei Ihnen zu Hause und rechnen per Abtretungserklärung direkt mit der Kasse ab – Sie gehen nicht in Vorleistung.

Häufige Fragen zur Verhinderungspflege

0731 141 11970
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?

Anspruch haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, deren pflegende Angehörige verhindert sind.

Kann ich Verhinderungspflege mit anderen Leistungen kombinieren?

Ja, zum Beispiel mit Entlastungsbetrag und Pflegesachleistung. Alle Beträge im Überblick finden Sie auf der Seite Kosten der ambulanten Pflege.

Vermitteln Sie auch Kurzzeitpflege?

Ja, wir vermitteln Kurzzeit- und Tagespflegeplätze in der Region. Wir betreiben selbst keine Kurzzeitpflege.

Wie viel Geld ist noch übrig?

Das sagt Ihnen Ihre Pflegekasse; wir rechnen es gern gemeinsam mit Ihnen durch.

Mehr zum Thema

Verhinderungspflege anfragen

Nennen Sie uns Ihren Zeitraum – wir kümmern uns um den Rest.

Anrufen WhatsApp